1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder spätestens durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Besteller und auch dann, wenn wir uns bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen. Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen unserer Bedingungen sind nur bei Vorliegen unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
2. Preisstellung
Sollten Preise und sonstige Herstellungsbedingungen, die sich durch irgendwelche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, bis zum Tage der Auslieferung des Auftrags ändern, kommen ohne weiteres die neuen Notierungen zur Anwendung. Unserem stets freibleibenden Angebot und unserer Auftragsbestätigung liegen Preise ab Werk und/oder Lager zugrunde. Angegebene Preise verstehen sich ausschließlich gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn etwas anderes nicht ausdrücklich angegeben ist. Der Mindestbestellwert für Händler liegt bei 200,00 EURO, darunter fallen 25,00 EURO Mindermengenzuschlag / Bestellung an.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk und/oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Versendung erfolgt in handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, im Interesse und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung abzuschließen. Äußerliche Transportschäden sind dem Transporteur unmittelbar bei Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Käufer bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Gefahrguttransports. Das Abladen und Einlagern des Ware ist in jedem Falle Sache des Käufers. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragten von uns dabei mitwirken, handeln sie auf Gefahr des Bestellers als dessen Erfüllungsgehilfen. Bei Lieferungen in Tankzügen, Aufsetztanks oder Containern hat der Empfänger für einen einwandfreien, den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden technisch einwandfreien Zustand seiner Tanks oder sonstigen Lagerbehälter zu sorgen und den Anschluß der Abfüllleitungen an sein Aufnahmesystem zu veranlassen. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen. Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Überschreitung berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist und uns ein grobes Verschulden an der Verzögerung trifft. Ereignisse außerhalb unserer Einflußnahme, wie höhere Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb berechtigen uns, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise nach angemessener Nachfristsetzung zurückzutreten.
4. Zahlung
Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wir behalten uns vor, bei Kaufleuten vom Fälligkeitstage an Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im Falle des Verzuges bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vorbehalten. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlungseingang, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Ungeachtet der Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer weiteren eventuell nachfolgenden Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Wir können außerdem die Weiterveräußerung von uns gelieferter Waren untersagen und die Rückgabe an uns auf Kosten des Bestellers verlangen. Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so gelten alle von uns auf noch nicht bezahlte Forderungeneingeräumten Rabatte, Bonifikationen und sonstige etwaigen Vergünstigungen als nicht gewährt.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bleiben alle dem Besteller von uns gelieferten waren unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichntete Waren bezahlt sein sollte. Wir sind Eigentümer der Vorbehaltsware, der Besteller ist Verwahrer. Der Besteller ist als Verwahrer insbesondere verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu lagern und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, daß keine Gefährdung von Sachen oder Personen möglich ist. Die Ware ist vor Veränderung durch chemische Prozesse zu bewahren. Verunreinigungen durch die Einlagerung sind auszuschließen. Die möglichen Risiken sind ordnungsgemäß durch Versicherungen abzudecken. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten; die verarbeitete ware gilt als Vorbehaltsware. Dasselbe gilt entsprechend bei Vermischung und Verbindung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht von uns gelieferter Vorbehaltsware anderer Lieferanten verarbeitet, vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt seine Eigentums- oder Besitzrechte an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns. Der Besteller darf bis auf Widerruf die von uns gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt mit allen Nebenrechten, insbesondere Sicherheiten an uns zur Sicherung unserer Forderungen ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer (5) abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift, Höhe der Forderung, Datum und Nummer der Rechnung zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware, die mit nicht von uns gelieferter Vorbehaltsware anderer Lieferanten verarbeitet, vermischt oder verbunden worden ist, gilt die Abtretung und der Übergang der gesamten einheitlichen Weiterverkaufsforderung an uns mit der Maßgabe, daß ausschließlich wir berechtigt sind, uns über eine eventuelle Beteiligung der anderen Vorbehaltslieferanten an der Weiterverkaufsforderung mit diesen auseinanderzusetzen. Der Besteller hat kein Recht, hierauf Einfluß zu nehmen oder hierbei mitzuwirken. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Wir haben als mittelbare Besitzer der Vorbehaltswaren das Recht zum Betreten der Räume des Bestellers. Wir sind bevollmächtigt, Werte des Bestellers, die unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und zu verwerten. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.
6. Verpackung/Leihverpackung
Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen beim Käufer von diesem in entleerten, verschloßenen und einwandfreien technischen Zustand frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, sind wir berechtigt, für die über 30 Tage hinausgehende Zeit eine angemessende Gebühr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen. Die Verpackungen dürfen nicht mit anderen Medien oder Gut befüllt werden. Die angebrachten Etiketten und Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden. Eine anderweitige Nutzung der Behältnisse oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Für Wertminderung, Vertauschen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht auf Verschulden. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Werk.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen, sowie die öffentlichrechtlich vorgeschriebenen Begleitpapiere der Ware auf Übereinstimmung mit der Bestellung, vertragsgemäße Beschaffenheit und etwaige Mängel zu untersuchen. Soweit Schäden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts jede Art der Haftung unsererseits ausgeschloßen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzliches Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen ist. Unter den gleichen Voraussetzungen ist gegenüber Nichtkaufleuten jegliche Haftung ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bei vorliegen eines Mangels führen wir gegenüber dem Besteller nach unserer Wahl Wandlung, Minderung oder Lieferung mangelfreier Ware bei Rückgabe der kompletten gelieferten Ware durch. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, insbesondere Reise- und Laborkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige Verletzung unserer Vertragspflichten vorliegt. Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben usw. haften wir für schuldhaft falsche Beratung, Auskunft oder Empfehlung nur dann, wenn sie schriftlich und von uns rechtskräftig unterschrieben erfolgt sind. Alle Ansprüche im Sinne dieses §7 verjähren mit Ablauf von 6 Monaten nach der schaden verursachenden Lieferung- oder Handlung.
8. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten, auch aus Wechsel und Scheck ist für Vollkaufleute Tübingen. Das gilt auch für diejenigen, die für Verpflichtungen des Bestellers haften. Wir sind in allen Fällen berechtigt, nach unserer Wahl auch gerichtlich am Sitz des Bestellers gegen diesen vorzugehen. Für das gerichtliche Mahnverfahren ist gegenüber Vollkaufleuten ausschließlich Gerichtsstand Tübingen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
9. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessender Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsverbindung erklärt sich der Besteller automatisch einverstanden.
10. Stand der AGB: 12.02.2010 DB
